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ab dem 1. April gelten neue Sicherheitsvorschriften für Autofahrten mit Kindern: - Neu müssen ALLE Kinder bis 12 Jahre, wenn sie kleiner sind als 150 cm, mit einer Kinderrückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert sein. Bei Nichteinhalten dieser Vorschrift wird der Fahrer mit einer Busse von CHF 60.- gebüsst.
- Weitere Informationen siehe unter ASTRA (Bundesamt für Strassen)!
Wir bitten Euch, bei Kollektivfahrten diese Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen. Der RS Basel übernimmt keine Verantwortung für das Nichteinhalten dieses Gesetzes Der RSB-Vorstand
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